Projektbeschreibung - von Fallakten mit KI zum Training
Liegen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgef?hrdung vor, sind Fachkr?fte des Jugendamtes gem?? § 8a Abs. 1 SGB VIII und Mitarbeitende freier Jugendhilfetr?ger analog einer Vereinbarung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII verpflichtet, das individuelle Gef?hrdungsrisiko eines Minderj?hrigen einzusch?tzen und bei Bedarf zum Schutz Minderj?hriger t?tig zu werden.
Hierfür haben sie unter anderem die Gef?hrdungssituation der Minderj?hrigen genau zu analysieren und diese mit der (eingeschr?nkten) Erziehungsf?higkeit der Erziehungsberechtigten in Verbindung zu setzen. Es gilt also zun?chst zu kl?ren, ob die Kindeswohlgef?hrdung durch ein Handeln oder Unterlassen der Erziehungsberechtigten entsteht und Minderj?hrige dadurch einer erheblichen Gef?hrdung ausgesetzt sind. Erziehungsf?higkeit wird in diesem Kontext als komplement?rer Begriff zur Kindeswohlgef?hrdung verstanden. Eine unzureichende Erziehungsf?higkeit indiziert demnach eine m?gliche Kindeswohlgef?hrdung. Darüber hinaus sind vorhandene Risikofaktoren für eine weitere Kindeswohlgef?hrdung zu berücksichtigen und letztendlich eine Gef?hrdungsprognose zu erstellen.
Dieser in der Praxis hochkomplexe Vorgang erfordert nicht nur hinreichend zeitliche und personelle Ressourcen, sondern auch, dass Fachkr?fte über ein umfassendes Kinderschutzwissen verfügen.
Der Prozess wird unter anderem dadurch erschwert, dass aus den bei einem Kind auftretenden Symptomen, die auf schwere psychische Probleme hinweisen, nicht automatisch abgeleitet werden kann, ob es vernachl?ssigt, k?rperlich misshandelt oder sexuell missbraucht wurde bzw. wird oder an einer hirnorganischen Erkrankung leidet. Dasselbe gilt für Erziehungsberechtigte, die unter starken seelischen Belastungen bzw. psychischen St?rungen leiden. Ob sich aus solchen Symptomen eine konkrete Gef?hrdung für Minderj?hrige ableitet, kann nicht pauschal beantwortet werden. Insofern ist es fachlich geboten, der Individualit?t jedes Einzelfalls gerecht zu werden und genau zu prüfen, ob Minderj?hrige gegenw?rtig durch ein Handeln oder Nicht-Handeln ihrer Erziehungsberechtigten physischen oder psychischen Gefahren ausgesetzt sind. Dabei gilt es ebenfalls zu bewerten, ob und inwiefern mit hinreichender Wahrscheinlichkeit im weiteren Verlauf eine erhebliche Sch?digung ihres geistigen, seelischen oder k?rperlichen Wohls erwarten ist. In der Praxis ist dies nicht immer leicht zu erkennen und erfordert neben Zeit, Fachkr?ften, Fachwissen und K?nnen auch ?bung und Training.
Das von zukunft.niedersachsen gef?rderte Forschungsprojekt AId4Children setzt genau hier an. Mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (AI) und virtueller Realit?t (VR) werden Kinderschutzkasuistiken erstellt, an denen Studierende und Fachkr?fte die Identifikation und das Beschreiben gewichtiger Anhaltspunkte sowie die Einsch?tzung des Gef?hrdungsrisikos trainieren k?nnen. Zur Pr?zisierung ihrer theoriegeleiteten Situationsanalysen arbeiten sie dabei unter anderem mit der Kindeswohlmatrix (siehe unten). Das Instrument wurde von Prof. Dr. Christof Radewagen zusammen mit Expert:innen aus der Praxis entwickelt und ist Bestandteil des Berichts der nieders?chsischen Lügde-Kommission sowie des Online-Learning-Programms ?Gute Kinderschutzverfahren“.
Kindeswohlmatrix und Gewichtungshilfe
Hier k?nnen Sie die Kindeswohlmatrix und die Gewichtungshilfe ansehen. Beachten Sie, dass diese urheberrechtlich geschützt sind.
Wenn Sie sich auf die Kinderwohlmatrix und Gewichtungshilfen z.B. in wissenschaftlichen Publikationen beziehen m?chten, geben Sie folgende Quellen an:
- Radewagen, Christof: Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgef?hrdung nach §§ 8a, 42 SGB VIII. In: ZKJ – Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 2020, Heft 8, S. 295-301, Reguvis, K?ln 2020 · Lu?gde-Kommission beim Landespra?ventionsrat Niedersachsen: Abschlussbericht der Lügde-Kommission, Dezember 2020.
Virtuelle Szenarien - Reale Expertise
Um für das Training passende Kinderschutzkasuistiken zu schaffen, welche mit Künstlicher Intelligenz und Virtual Reality umgesetzt werden k?nnen, müssen realistische virtuelle Szenarien geschaffen werden. Um dies zu erreichen, gilt es nicht nur, die technischen Anforderungen zu kl?ren, sondern auch passende Kriterien für eine virtuelle Darstellung eines Kinderschutzfalls zu identifizieren.
Dementsprechend werden an anonymisierten Fallakten orientierte, synthetische Szenarien erstellt, welche eigene, spezifische Fallmerkmale aufweisen, die das virtuelle Szenario berücksichtigen. Zu diesem Zweck wird h?ndisch ein erster Fall als Prototyp erstellt, welcher nicht nur weitere Erkenntnisse zur Einrichtung der Szenarien liefern soll, sondern auch als initialer Test für den Bewertungsprozess von Proband:innen zweckdienlich sein wird.
Im weiteren Projektverlauf soll Generierung via künstliche Intelligenz langfristig die Erstellung von Szenarien übernehmen. Die Erkenntnisse und das Feedback des Prototypentests werden hierbei berücksichtigt. Dazu soll ein Künstliches Neuronales Netzwerk trainiert werden. Der gegenw?rtig dominierende und vielseitige Ansatz des Prompt Engineering ist das derzeit führende Prinzip in Sachen Künstlicher Intelligenz und ist eine Technik, mit der gro?e Sprachmodelle, basierend auf Neuronalen 凤凰体育n, via schriftlichen Handlungsanweisungen (?Prompts“) feinjustiert werden, um eine gro?e Menge an Aufgaben zu erledigen. Eine abgewandelte Version eben dieses Prompt Engineering k?nnte genutzt werden, um synthetische Fallakten nach Vorbildern zu generieren, welche eine weitere künstliche Intelligenz als virtuellen Raum generiert.
Die Erstellung der Szenarien erfolgt über die Unity Engine und soll einen geeigneten Grad an Interaktivit?t für NutzerInnen erzeugen, mit welchem ihre F?higkeit, Gef?hrdungsrisikos einzusch?tzen, trainiert und auch evaluiert werden k?nnen.