Baubetriebswirtschaft Dual (B.Eng.)
Studieren mit Berufsausbildung
凤凰体育 zur Information
Infos für Studieninteressierte – Duales ausbildungsintegrierendes Studium
Informationen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie:
Voraussetzung für den Zugang zum Studiengang ?Baubetriebswirtschaft (dual)“ ist ein abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag in einem Ausbildungsberuf des Bauhaupt- und Nebengewerbes. Weitere m?gliche Ausbildungsberufe sind die des/der Bauzeichner*in sowie des/der Technischen Zeichners*in.
Informationen zu verschiedenen m?glichen Berufsbildern finden Sie z.B. im Online-Angebot ?Berufenet“ der Agentur für Arbeit:
Bauzeichner*in
Beton-und Stahlbetonbauer*in
Kanalbauer*in
Maurer*in
Rohrleitungsbauer*in
Stra?enbauer*in
Zimmerer und Zimmerin
Industriekaufmann und Industriekauffrau (im Baugewerbe/in der Bauindustrie)
Von unseren ?Partnern der Praxis“ werden immer wieder Ausbildungspl?tze angeboten. Das duale Studium der Baubetriebswirtschaft ist dort bereits bekannt und Sie k?nnen sich bei diesen Unternehmen direkt um einen Ausbildungsplatz bewerben.
Natürlich ist eine Ausbildung auch bei jedem anderen Unternehmen m?glich und wir freuen uns über weitere interessierte Firmen, die als Partner der Praxis auch auf unserer Website auftreten wollen. Bewerben Sie sich auch direkt in Ihrer Region bei einem potentiellen Ausbildungsbetrieb.
M?glicherweise finden Sie auf den Seiten des Bauindustrieverbandes Niedersachsen ein Unternehmen, das Sie ausbilden m?chte.
Eine weitere M?glichkeit, z.B. in der Region Osnabrück einen Ausbildungsplatz zu finden, ist die Lehrstellenb?rse der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.
Die fachbezogene Zugangsvoraussetzung zum Studium ist ein abgeschlossener Berufsausbildungsvertrag mit einem Unternehmen, das nach § 27 BBiG nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist. Die eingetragene Ausbildungsdauer betr?gt 30 Monate (Mindestausbildungszeit nach §§30 BBVT von 95 Wochen).
Mit dem Ausbildungsbetrieb schlie?en Sie daher
? den Ausbildungsvertrag (erhalten Sie bei der zust?ndigen Kammer) über eine Dauer von 30 Monaten und
? die Zusatzvereinbarung ab. Diese Zusatzvereinbarung beinhaltet die einzuhaltenden Regelungen für dieses duale Studium; erm?glicht aber auch individuelle Vereinbarungen.
Beides muss in dreifacher Ausfertigung ausgestellt werden (jeweils für den Betrieb, die 凤凰体育 und den Studierenden).
Ab 1. Mai bis voraussichtlich Mitte Juli 2023 (genaue Angaben folgen) k?nnen Sie sich auf dem Online-Bewerbungsportal der 凤凰体育 Osnabrück bewerben. Das Studium Baubetriebswirtschaft Dual beginnt nur zum Wintersemester.
Für das Bewerbungsverfahren ben?tigen Sie
? den Ausbildungsvertrag und die Zusatzvereinbarung (in dreifacher AUsführung siehe Schritt 3) und die
? Hochschulzugangsberechtigung.
Das erste Ausbildungsjahr beginnt zum 1. August. Bis zum Beginn des 3. Fachsemester im September des Folgejahres findet die Ausbildung im Betrieb, in der Berufsschule (Einstieg in die F1) und ggf. in den überbetrieblichen Ausbildungszentren (bspw. der HWK Osnabrück oder im Bau-ABC Rostrup) statt. Zus?tzlich besuchen Sie etwa im Zweiwochenrhythmus Samstags die 凤凰体育 Osnabrück, um dort das erste Modul ?Grundlagen der Mathematik“ zu erlernen.
Vom 3. bis 5. Semester studieren Sie w?hrend der Vorlesungszeiten an der 凤凰体育 Osnabrück. In den vorlesungsfreien Zeiten wechseln sich betriebliche und überbetriebliche Ausbildung sowie Berufsschulzeiten ab. Dabei beginnt nach Abschluss des 4. Semesters und zu Beginn des 5. Semesters eine l?ngere berufspraktische Phase, in der Sie entweder überbetriebliche Lehrg?nge absolvieren oder in Ihrem Ausbildungsbetrieb lernen.
Nach 30 Monaten Ausbildung werden Sie ab dem 6. Semester w?hrend der Vorlesungszeiten die 凤凰体育 besuchen und in Abh?ngigkeit der getroffenen Zusatzvereinbarung u.U. w?hrend der vorlesungsfreien Zeiten in Ihrem Ausbildungsbetrieb arbeiten.
Nach einer Regelstudienzeit von 8 Semestern schlie?en Sie nach der Bachelorarbeit mit dem B. Eng. (Bachelor of Engineering) ihr Studium ab.
- Studienfinanzierung im dualen Studium
- Da der Studiengang grunds?tzlich f?rderungswürdig ist, raten wir bei Bedarf einen Antrag auf BAF?G zu stellen. Ob die weiteren F?rderungsvoraussetzungen gegeben sind, müssen Sie im Einzelfall mit dem Berater vor Ort kl?ren. Sie erhalten vom Studentenwerk nützliche Tipps und pers?nliche Hilfe - kostenfrei und ohne Verpflichtungen. Informationen und Kontakte finden Sie auf der Seite Finanzierung.
- Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenf?rderung berufliche Bildung