Sonderf?rderung f¨¹r Studierende mit geringeren Chancen
Chancengerechtigkeit
Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Seit 1999 f?rdert die Nationale Agentur die Mobilit?t von Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Um k¨¹nftig mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme am Programm zu erm?glichen, hat die Nationale Agentur f¨¹r Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) neben einer Erh?hung der Stipendienraten f¨¹r Studierende die Zielgruppen f¨¹r den Erhalt der finanziellen Zusatzf?rderung ausgeweitet und Zugangsbedingungen vereinfacht.
Die Sonderf?rderung zur Chancengerechtigkeit besteht aus einem TopUp von 250 € monatlich zus?tzlich zu Ihrer Basisf?rderung. Dieses TopUp wird Ihnen dann gew?hrt, wenn Sie eines der folgenden Kriterien erf¨¹llen:
Dieses Top-Up k?nnen Studierende beantragen, deren Eltern keinen, in Deutschland anerkannten, akademischen Abschluss (FH oder Universit?t) erworben haben.
Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur f¨¹r den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Definition chronischer Erkrankungen des Robert-Koch-Instituts:
- Arthritis
- Arthrose
- Asthma bronchiale
- Chronische Lungenerkrankungen
- Diabetes mellitus
- Depression
- Koronare Herzkrankheit und akuter Myokardinfarkt
- Muskuloskelettale Erkrankungen
- Myalgische Enzephalomyelitis (ME) / Chronic Fatigue Syndrome (CFS)
- Osteoporose
- Psychische Erkrankungen
Studierende mit einem ?Grad der Behinderung¡° (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, k?nnen dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Social Top Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung einzureichen (z.B. ?rztliches Attest oder Behindertenausweis).
Studierende mit einem GdB ab 20 oder h?her oder einer nachgewiesenen Behinderung/chronischen Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht und Studierende, die eine Auslandsmobilit?t mit Kind/ern antreten, k?nnen einen individuellen Realkostenantrag beim DAAD beantragen. (Bearbeitungsdauer mind. 4 Monate) vor Ausreise.
Infos des DAAD:
Studierende, die f¨¹r ein Auslandspraktikum mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, k?nnen dieses Top-Up beantragen. Mit Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, dass das Kind zu Ihnen geh?rt und mit Ihnen reisen wird (z.B. Geburtsurkunde des Kindes, Elterngeldnachweis, Reiseticket). Die zus?tzlichen Mittel k?nnen auch f¨¹r Paare gew?hrt werden. Die Doppelf?rderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandspraktikums einer Besch?ftigung nachgegangen sind, die sie w?hrend ihres Auslandaufenthaltes nicht weiterf¨¹hren k?nnen, k?nnen dieses Top-Up beantragen.
Bei sozialversicherungspflichtiger Besch?ftigung gilt: monatl. Verdienst 450 ¨C 850 Euro , Aus¨¹bung min. 6 Monate regelm??ig vor Beginn der Mobilit?t.
Bei Minijobs gilt: monatl. Verdienst 250 ¨C 520 Euro, Aus¨¹bung min. 6 Monate regelm??ig vor Beginn der Mobilit?t.
Mit Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, in Form einer Gehaltsabrechnung bzw. Best?tigung des Arbeitgebers.
Studierende, die eine selbstst?ndige T?tigkeit aus¨¹ben, sind von der Beantragung ausgeschlossen.
Studierende, die den Gro?teil der Reisestrecke (mehr als 50% und damit Hin-und R¨¹ckreise) mit ?emissionsarmen Verkehrsmitteln¡°, wie Bus, Bahn oder Fahrrad zur¨¹cklegen oder eine ?Standardreise¡° mit Auto, Flugzeug oder Schiff zur¨¹cklegen, k?nnen eine zus?tzliche F?rderung f¨¹r Reisetage beantragen:
- Reisekostenzuschuss f¨¹r ?nachhaltiges Reisen¡° (max. bis zu 6 Reisetage, durch Reisetickets nachzuweisen)
- Reisekostenzuschuss f¨¹r ?Standardreisen¡° (max. bis zu 2 Reisetage)
Hinweise
- Eine Mehrfachf?rderung der Social-TopUp¡¯s ist nicht m?glich. Sie k?nnen sich ausschlie?lich nur f¨¹r ein Social Top-Up plus Reisetage entscheiden.
- Sie sind verpflichtet die Nachweise bei F?rderung einer der TopUps, 5 Jahre aufzubewahren und bei einer evtl. ?berpr¨¹fung durch den DAAD diese vorzulegen.
- Eine nachtr?gliche Beantragung einer der Top Up¡®s, nach Abschluss der Bewilligung eines ERASMUS-Stipendiums, ist ebenfalls nicht m?glich!
Die ·ï»ËÌåÓý Osnabr¨¹ck f?rdert die Internationalit?t und den Austausch. Sie unterst¨¹tzt Studierende auf vielfache Weise, studienbezogene Auslandsaufenthalte (z.B. zum Studium, Praktikum, Anfertigen der Abschlussarbeit, Exkursion) zu realisieren. Dennoch kann ein Auslandsaufenthalt mit Risiken verbunden sein, die durch unvorhersehbare Krisen (Naturkatastrophen, kritische Sicherheitslage, Epidemien u.a.) oder pers?nliche Notf?lle (Krankheit, Unfall) entstehen k?nnen.
Der Auslandsaufenthalt erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Auch der Zeitraum und die Wahl des Ziellandes liegen in der Entscheidung der Studierenden.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise bei der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes:
- Pr¨¹fen Sie regelm??ig die aktuellen Reisewarnungen und die Reise- und Sicherheitshinweise des Ausw?rtigen Amtes.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Ausw?rtigen Amtes ein: Online-Registrierung f¨¹r ELEFAND (Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland) unter krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin
- Schlie?en Sie auf jeden Fall eine umfassende Auslandskrankenversicherung ab, die ¨¹ber die bestehende Krankenversicherung in Deutschland hinaus Risiken abdeckt. Dazu geh?rt z.B. der R¨¹cktransport im Krankheits- oder Todesfall. Pr¨¹fen Sie, ob Ihre Auslandskrankenversicherung auch Kosten ¨¹bernimmt, die in Zusammenhang mit einer Epidemie stehen, und ob Leistungen auch dann erbracht werden, wenn f¨¹r das Land eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.
- Pr¨¹fen Sie den Abschluss einer Reiser¨¹cktrittsversicherung/Reiseabbruchversicherung und kl?ren Sie u.a., ob diese Versicherung f¨¹r Kosten aufkommt, die im Zusammenhang mit einer Epidemie stehen.
- Zentrale Notrufnummer des Ausw?rtigen Amts: In dringenden Angelegenheiten k?nnen Sie sich telefonisch rund um die Uhr an das Ausw?rtige Amt in Berlin wenden: +49 (0) 3018-17 0 Dar¨¹ber hinaus bietet das Ausw?rtige Amt einen B¨¹rgerservice (Mo.-Fr. 9:00 bis 15:00 Uhr) an: +49 (0)30 5000 2000
- Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat umfassende Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge zusammengestellt. Bitte nehmen Sie diese zur Kenntnis.
- Bitte beachten Sie, dass einige L?nder eine No-Tolerance-Politik in Bezug auf Drogen verfolgen. Das kann sich auch auf Substanzen beziehen, die in Deutschland legal sind (z.B. medizinisches Cannabis). Informieren Sie sich ¨¹ber die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes (z.B. Drogenscreening/Nachweis von Substanzen im K?rper) und ¨¹ber (teils drastische) Strafen.
- Bitte nehmen Sie in Krisenf?llen Kontakt zu Ihren Ansprechpartner*innen sowohl an der Zieleinrichtung (International Office, Betreuer*in an der Praxiseinrichtung) als auch an der HS Osnabr¨¹ck (International Faculty Office) auf.
Weitere Infos:
- Reise App des Ausw?rtigen Amtes: wichtigste Informationen f¨¹r eine sichere und m?glichst reibungslose Auslandsreise, Tipps f¨¹r die Reisevorbereitung, die Adressen der ausl?ndischen Vertretungen in Deutschland, die Adressen der deutschen Vertretungen im Ausland sowie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise
- Tipps des Ausw?rtigen Amtes zu Reisen und Gesundheit
- Europaweite Notfall-Telefonnr.: 112 (Polizei, Feuerwehr, Notarzt), eena.org/whats-112-all-about/
- Verhalten bei Naturkatastrophen: Das Deutsche Geo-Forschungszentrum stellt in seiner Infothek Merkbl?tter zu Erdbeben, Tsunami und Vulkanausbr¨¹chen bereit.