?ber uns

Das Gleichstellungsbüro unterstützt die 凤凰体育 Osnabrück bei ihrem gesetzlichen Auftrag, sich aktiv für Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen.

Wir unterstützen und beraten alle, die

  • Informationen zu gleichstellungspolitischen Themen, Angeboten und Projekten suchen.
  • Benachteiligung, Diskriminierung oder Bel?stigung erfahren haben oder sich diesbezüglich nicht sicher sind und ein Gespr?ch wünschen.
  • Anregungen, Wünsche, Ideen oder Beitr?ge zur geschlechtergerechteren Gestaltung der 凤凰体育 haben.
  • in Ihrem Studium oder Berufsfeld unterrepr?sentiert sind und Begleitung in Ihrer Karriereplanung wünschen.

Unsere Aufgaben:

  • Entwicklung von Konzepten und Projekten zu gleichstellungsrelevanten Themen
  • Beteiligung an Personaleinstellungen und Berufungsverfahren
  • Initiierung und Weiterentwicklung von familiengerechten Ma?nahmen
  • Mitarbeit in zentralen Gremien und Beteiligung an der Strukturentwicklungsplanung der 凤凰体育
  • Umsetzung von Ma?nahmen zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der 凤凰体育
  • fachliche Beratung und Unterstützung aller Hochschulmitglieder und -angeh?rigen bei der Planung und Umsetzung von Gleichstellungsma?nahmen
  • Beratung im Sinne der Interessenvertretung von allen Frauen*, die an der 凤凰体育 lehren, forschen, studieren und arbeiten
  • Kooperationen mit anderen 凤凰体育n, 凤凰体育n und Projekten
  • ?ffentlichkeitsarbeit

     

 

Das Team

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0541-969 2955 oder per Mail an gleichstellung@hs-osnabrueck.de

Dezentrale Gleichstellungsarbeit

Die Fakult?ten, das Institut für Musik (IfM) und die zentralen Dienstleistungseinheiten verfügen über eigene Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte. Sie unterstützen die 凤凰体育 bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 3 NHG auf dezentraler Ebene und beraten ihre Organisationseinheit bei der Entwicklung passender Ma?nahmen zur Umsetzung von übergreifenden Gleichstellungszielen. Zudem fungieren sie als niedrigschwellige Ansprechpartnerinnen und Interessenstr?gerinnen (Stakeholder) vor Ort.

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte nehmen für die jeweilige Organisationseinheit Gleichstellungsaufgaben in eigener Zust?ndigkeit wahr, insbesondere die Mitwirkung

  • bei der Entwicklungsplanung,
  • bei der Erstellung des Gleichstellungsplans und
  • bei Struktur- und Personalentscheidungen ihrer Organisationseinheiten.

Dabei stehen sie in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.

Die Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte wird im Rahmen der Gleichstellungskonferenz von den Mitgliedern und Angeh?rigen ihrer Fakult?t oder Organisationseinheit vorgeschlagen und anschlie?end durch den Fakult?tsrat/Institutsrat gew?hlt oder, bei anderen Organisationseinheiten, durch die Hochschulleitung bestellt. Die Amtszeit betr?gt zwei Jahre; für Studentinnen ein Jahr (vgl.§ 42  NHG sowie § 9 Grundordnung der HS Osnabrück).

Hier finden Sie, laufend aktualisiert, die bereits gew?hlten Frauen:
 

Kooperationen