Informationen zum besonderen Teil der Hochschulzugangsprüfung

Allgemein

Die Hochschulzugangsprüfung (kurz: Z-Prüfung) erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über den Erwerb der fachgebun?denen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung (HZbPrüfVO) vom 17.12.2009. Zust?ndig ist das Nieders?chsischen Landesinstitut für schulische Qualit?ts?entwicklung (NLQ).    Informieren Sie sich dort über den gesamten Ablauf der Prüfung.


Die 凤凰体育 Osnabrück führt für Personen, die bei uns studieren m?chten, ausschlie?lich den besonderen Teil der Z-Prüfung (§ 5 HZbPrüfVO) im Auftrag des NLQ durch. Wir informiert über konkrete Fragen zum besonderen Teil wie z.B. die Prüfungsanforderungen, Prüfungsausschüsse sowie über Verfahren und Termine. Ansprechpartnerin ist Sonja Hemesath

Anmeldung zur Hochschulzugangsprüfung

Die Anmeldung zur Hochschulzugangsprüfung muss jeweils bis zum 01.10. eines Jahres (für die Studienaufnahme des folgenden Wintersemesters) dirket beim NLQ erfolgen. Bei der Anmeldung müssen Sie bereits angeben, welchen Studiengang Sie bei uns studieren m?chten. Daher informieren Sie sich bitte rechzeitig über die Zugangsvoraussetzungen zur Hochschulzugangsprüfung, den Ablauf der beiden Prüfungen und die Zulassungsvoraussetzungen für Ihren gewünschten Studiengang. 

Anmeldung zum Besonderen Teil im Januar/Februar

Sobald wir vom NLQ die Prüflingsliste erhalten haben (bis Mitte Januar), schreiben wir Sie an und senden Ihnen ein Anmelde?formular für den besonderen Teil. Sollten Sie dieses Anmeldeformular bis Mitte Februar nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte unbedingt bei Frau Hemesath. Schicken Sie das Formular bis sp?testens Ende M?rz ausgefüllt an Frau Hemesath zurück. Beachten Sie, dass die Anmeldung erst dann wirksam wird, wenn die Best?tigung über das Bestehen des allgemeinen Teils der Z-Prüfung durch das NLQ vorliegt.

Frühzeitig Kontakt mit Prüfern aufnehmen

Wenn Sie sich für einen Studiengang oder Studienbereich an der 凤凰体育 Osnabrück entschieden haben, nehmen Sie so früh wie m?glich Kontakt mit den Prüfern an der 凤凰体育 Osnabrück auf, um die Prüfungsanforderungen im Besonderen Teil kennenzulernen und im einzelnen abzustimmen. Sie k?nnen dies schon zu Beginn des Vorbereitungskurses tun, sp?testens aber bis Weihnachten. Melden Sie sich dazu bei der Gesch?ftsstelle für die Z-Prüfung an der 凤凰体育 Osnabrück, Frau Hemesath. Von ihr erhalten Sie die Kontaktdaten.

Prüfungsthemen m?glichst bis 30. M?rz absprechen

Wenn Sie mit den Prüfern die Prüfungsthemen absprechen, werden diese auf einem ?Themenblatt“ festgehalten, sodass sie verbindlich sind. Kalkulieren Sie eine ausreichende Vorbereitungszeit auf die Prüfung ein und stellen Sie deshalb sicher, dass die verbindliche Absprache m?glichst bis 30. M?rz abgeschlossen ist. Der Prüfer sendet das Themenblatt an die Gesch?ftsstelle zur weiteren Veranlassung.

Einladung zur Klausur und mündlichen Prüfung Ende April

Bis sp?testens Ende April erhalten Sie eine Einladung der Gesch?ftsstelle zur Klausur und zur mündlichen Prüfung mit Termin, Uhrzeit, Ort, Angabe der zugelassenen Hilfsmittel u.?.

Alternativ die Abgabe der Hausarbeit im Mai

Sollte anstelle der Klausur eine Hausarbeit mit Kolloquium vereinbart worden sein, so wird der Abgabetermin dieser Hausarbeit ebenfalls im Mai liegen (s. Themenblatt). Reichen Sie unbedingt fristgerecht die Hausarbeit in Papierform (zwei Ausdrucke) und in elektronischer Form in der Gesch?ftsstelle ein. Es gilt das Datum des Poststempels.

Prüfungsgespr?ch im Juni

Das Prüfungsgespr?ch (mündliche Prüfung) findet nach Begutachtung der Klausur (bzw. Haus?arbeit) im Juni statt. Voraussetzung ist, dass Klausur oder Hausarbeit mit mindestens 5 Punkten bewertet wurden. Die Einladung haben Sie bereits erhalten, die Themen sind abgestimmt. Nach dem Prüfungsgespr?ch teilt Ihnen der Prüfungsausschuss Ihre Noten mit.

Klausur im Mai

Die Klausur findet üblicherweise im Mai statt, in der Regel in einem Umfang von drei Zeitstunden. Die Prüfungsanforderungen haben Sie bereits auf dem Themenblatt mit den Prüfern abgestimmt.

Wenn Sie von der Prüfung zurücktreten, einen Termin vers?umen oder t?uschen.

Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen in § 7 Abs. 2 und 3 sowie in § 8 der Verordnung.

Zeugnisse

Die Zeugnisse über die bestandene Z-Prüfung (einschlie?lich Besonderem Teil) erhalten Sie über das NLQ.