Staatliche Anerkennung

aufgrund einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung

Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter, Sozialp?dagogin oder Sozialp?dagoge

aufgrund einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (gleichwertige Bef?higung gem. ¡ì 2 Nds. SozHeilKindVO)

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